Aufwendungen

Die Aufwendungen der Sing- und Musikschule Füssen e. V. können zu ca. 70% aus den Leistungen der Eltern, Mitgliedsbeiträgen, Spenden und öffentlichen Mitteln gedeckt werden. Die verbleibenden ca. 30% an nicht gedeckten Kosten werden nach einer Formel der Musikschulsatzung berechnet und somit auf die Gemeinden verteilt, die Mitglied im Musikschulverein sind. Besonderen Anteil am Bestand des Trägervereins der Sing- und Musikschule hat die Stadt Füssen. Die Gemeinden Halblech, Hopferau, Lechbruck am See, Roßhaupten, Rückholz, Schwangau und Seeg tragen ebenfalls als Mitglieder mit Haushaltsmitteln dazu bei.

Die Sing- und Musikschule Füssen e. V. nimmt natürlich auch Anmeldungen von Schülern entgegen, die nicht in den o. g. Mitgliedsgemeinden wohnen. Wegen des Fehlens der finanziellen Leistungen der Wohngemeinde muss die Musikschule bei auswärtigen sowie bei erwachsenen Schülern einen Zuschlag von 45% erheben.

 

Übersicht der Aufteilung der Kosten der Musikschule

 

 

 

Mitgliedsbeiträge      1 %
Spenden 1 %

                 

 

 

Schulgebühren
davon entfallen auf:       
64 %
Eltern 60 %
Erwachsene 1 %
Nichtmtgliedsgemeinden 3 %

 

 

 

 Nicht gedeckte Kosten
davon entfallen auf:
34 %
 Füssen 54 %
 Halblech 6 %
 Hopferau 5 %
 Lechbruck 1 %
 Roßhaupten 10 %
 Rückholz 1 %
 Schwangau 18 %
 Seeg 5 %