Gebühren für das Schuljahr 2012/2013

 

 

Unterrichte Minuten Quartalsgebühr
Mitgliedsgemeinden
Quartalsgebühr
Nichtmitgliedsgem.
und Erwachsene
Musikgarten I, II* 45 46,80 67,80
Musikalische Früherziehung 60 51,60 75,00
Musikalische Grundausbildung 60 51,60 75,00
Einzelunterricht 45 274,50 398,70
Einzelunterricht 30 167,10 242,40
2er-Gruppe 45 123,00 178,50
3er-Gruppe 45 90,75 131,55
4er-Gruppe 45 69,90 101,40
5er-Gruppe 45 54,00 78,30

 

 * Ein Kurs beinhaltet 16 Unterrichtseinheiten 

 

Wichtige Hinweise zur Gebühren- und Schulordnung:

  1. Eine Ermäßigung der Gebühren wird auf Antrag als Geschwister- Mehrfach- und Sozialermäßigung gewährt.
    Geschwisterermäßigung: 1. Kind, 10%, 2. Kind, 15%, 3. Kind, 20%.
    Die Ermäßigungen gelten nicht in Verbindung mit den musikalischen Grundfächern.

  2. Vom Erwachsenenzuschlag ausgenommen sind: Schüler, Studenten, Auszubildende, Wehr- und Zivildienstleistende mit Bescheinigung.

  3. Mitgliedsgemeinden sind: Füssen, Halblech, Hopferau, Lechbruck, Roßhaupten, Rückholz, Schwangau und Seeg.

  4. Die Unterrichtsgebühren werden in vier Raten im Oktober, Januar, April und Juli des Schuljahres von der Sing- und Musikschule Füssen eingezogen.

  5. Entfällt der Unterricht wegen Krankheit des Schülers, wird der Unterricht nicht nachgeholt.

  6. Ist eine Lehrkraft erkrankt, wird ab der vierten ausgefallenen Unterrichtsstunde jede weitere nachgeholt oder mit der letzten Abbuchung des Schuljahres verrechnet.

Eine Anmeldung ist verbindlich und kann aus verwaltungstechnischen Gründen nur mit einer Ermächtigung zum Einzug der Gebühren angenommen werden. Ein Austritt während des Schuljahres ist nur in Ausnahmefällen ( längere Krankheit, Umzug, ) möglich. Ausgenommen ist bei Neueinsteigern die Probezeit (Schulbeginn bis 30. November).